Ihr Optiker im Zentrum von Zürich auch online!
Militärstrasse 90 · 8004 Zürich· Tel: 044 241 15 22
Kontaktlinsen
Monatslinsen
Tageslinsen
Wochenlinsen
Brillen
Sonnenbrillen
Adidas Sportbrillen
Carrera Sonnenbrillen
Oakley Sonnenbrille
Original Ray-Ban Sonnenbrillen
optische Instrumente
Gehörschutz
Hörgerätebatterien
Hörgeräte
Hörgeräte Hörsysteme von Bernafon
Hörgeräte Hörsysteme von Oticon
Hörgeräte Hörsysteme von Phonak
Hörgeräte Hörsysteme von Siemens
Hörgeräte Hörsysteme von Widex
Hörgeräte Zubehör
Per 1. Juli führt der Bund ein neues System für die Vergütung und die Anpassung von Hörsystemen ein. Für alle Menschen mit Hörproblemen in der Schweiz hat dieser Entscheid leider weitreichende Konsequenzen.
1. Die Kostenbeteiligung sinkt auf weniger als die Hälfte Das Bundesamt für Sozialversicherungen senkt seine Kostenbeteiligung für die Anschaffung von Hörsystemen um über 50 %. Nur noch die folgenden Pauschalen sind in der neuen Regelung vorgesehen: Ab 1.7.2011 gilt - IV-Pauschale 1 Hörsystem CHF 840 (bis jetzt CHF 1‘506 - 2‘268) - IV-Pauschale 2 Hörsysteme CHF 1‘650 (bis jetzt CHF 2'457 - 3'623) - AHV-Pauschale einheitlich CHF 630 (bis jetzt CHF 1'506 - 1'701) Für die meisten Betroffenen wird der Kauf eines Hörsystems aufgrund der neuen Verordnung des Bundes wesentlich teurer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihr Gehör und Ihr Hörsystem jetzt noch von Diepolder Akustik überprüfen zu lassen. Sollte eine Neuversorgung angezeigt sein, so könnte diese noch vor dem Systemwechsel erfolgen.
2. Bald sind auch Ungeschulte für Hörsystem-Anpassungen zugelassen. Bis anhin durften in der Schweiz nur ausgewiesene Spezialisten (Hörgeräte-Akustiker mit eidgenössischem Fachausweis) eine Hörsystem-Anpassung durchführen. Dies ist sicherlich auch der einzig sichere Weg, um Fehlern vorzubeugen. Eine unsachgemässe Anpassung kann Schädigungen, wie Lärmbelastung, Tinnitus oder eine Schädigung am Trommelfell und Mittelohr, zur Folge haben. Dennoch hat der Bund aufgrund neuer Sparpläne entschieden, dass die verantwortungsvolle, medizinische Tätigkeit des diplomierten Hörgeräte-Akustikers ab 1. Juli 2011 auch von fachfremden Personen ausgeführt werden kann. Der Leidtragende ist am Ende der Hörgeräteträger selbst, denn er trägt dabei das volle Risiko.
Nicht mit uns: Wir garantieren auch in Zukunft erstklassige Qualität in jeder Hinsicht Es ist unser erklärtes Ziel, unseren Kundinnen und Kunden mit bestem Wissen und Gewissen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen. Sie sollen sich wieder wohl fühlen können in unserer Gesellschaft und an der Kommunikation wieder aktiv teilnehmen. Das erfordert fundiertes Fachwissen, langjährige Erfahrung und nicht zuletzt eine erstklassige Infrastruktur. Wir werden deshalb auch nach dem Systemwechsel unserer bewährten Linie treu bleiben und Anpassungen ausschliesslich von Hörgeräte-Akustikern mit eidgenössischem Fachausweis durchführen lassen. Mit unserem Namen garantieren wir Ihnen, dass wir alles dafür tun, um auch Ihren Ohren den Zugang zur Welt erfolgreich und nachhaltig zu ermöglichen.
Bitte vereinbaren Sie daher möglichst frühzeitig einen Termin bei Diepolder Akustik.
Tragen Sie obenstehend folgende 3 Einträge ein:
1. Hier können Sie den Beitrag der Sozialversicherung eingeben. Wurden Sie von Ihrem Ohrenarzt für die Indikationsstufe 3 eingestuft, klicken sie diese an. Ansonsten das anklicken wie Sie eingestuft wurden. 2. Hier können Sie anklicken ob Sie die Anpassung für ein Ohr (monaural) oder beidseitig (binaural) haben möchten. 3. Hier können Sie auswählen ob Sie ein oder 2 Hörgeräte haben möchten.
Klicken Sie auf den Button "in den Korb" auf der rechten Seite und Sie erhalten den Endpreis, den Sie noch für das Hörgerät dazu bezahlen müssen.
Das Beste zuletzt! Ihre Zuzahlung können Sie bequem in 12 Monatsraten bezahlen, ohne Zinsen oder Gebühren.
Beispiel 1
Wurden Sie in die Indikationsstufe 3 für eine beidseitige Versorgung von Ihrem Ohrenarzt eingestuft, erhalten Sie von der IV Fr. 4065 .- Die Anpassung für eine beidseitige Versorgung kostet Fr. 2300.- Das zweite Hörgerät kostet Fr. 1180.- Das Resultat ist Fr. 595.- das sie noch dazu bezahlen müssen. Somit ergibt das eine monatliche Rate von nur Fr. 49.55 auf 12 Monate (1 Jahr).
Beispiel 2
Wurden Sie in die Indikationsstufe 3 für eine einseitige Versorgung von Ihrem Ohrenarzt eingestuft, erhalten Sie von der IV Fr. 2455.- Die Anpassung für eine einseitige Versorgung kostet Fr. 1900.- Das Hörgerät kostet Fr. 1180.- Das Resultat ist Fr. 625 .- das sie noch dazu bezahlen müssen. Somit ergibt das eine monatliche Rate von nur Fr. 52.05 auf 12 Monate (1 Jahr).